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Dienstag, 2. Oktober 2012

Gelöschte SMS soll Fall vor Gericht klären

Laut Anklage hat ein Angestellter einer Zürcher Gastro-Firma eine Lehrtochter nicht nur sexuell belästigt, sondern auch beinahe vergewaltigt. Falsch, sagt die Verteidigung, die mit einem überraschenden Beweisantrag für Spannung sorgte. 

Handelt es sich beim beschuldigten 30-jährigen Gastro-Mitarbeiter um einen perfiden Sex-Täter? Oder um ein Justizopfer einer gemeinen Intrige? Feststeht, dass die Polizei den Kosovaren an Weihnachten 2010 festnahm und er danach mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbrachte.
Eine Lehrtochter hatte ihren Mitarbeiter wegen angeblich sexueller Übergriffe bei den Untersuchungsbehörden angezeigt.

Laut Anklage wochenlanger Sex-Terror
Seit Montag muss sich der Beschuldigte wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung, mehrfacher Drohung sowie sexuellen Belästigungen vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Dem mutmasslichen Ersttäter droht im Fall eines Schuldspruchs eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Die Hälfte davon unbedingt.
Laut Anklageschrift hatte der verheiratete Mann im Herbst 2010 zum Nachteil einer Lehrtochter wochenlangen Sex-Terror am Arbeitsplatz ausgeübt. Die Rede war von anzüglichen und schlüpfrigen Bemerkungen gegenüber der jungen Geschädigten. Danach folgten lästige Berührungen, eindeutige Gesten und aufdringliche Handgriffe. Bis an einem Abend in einem Kühlraum die Situation eskalierte. Gemäss Staatsanwältin nötigte er das Opfer sexuell und wollte es danach vergewaltigen. Dieses konnte sich in letzter Minuten noch losreissen und aus dem Lager flüchten.

Rache einer Verstossenen?
Bei der richterlichen Befragung bezeichnete der Beschuldigte die Vorwürfe der Lehrtochter als blanke Lügen. Diese habe sich vielmehr in ihn verliebt, sagte er aus. Als er sie zurückgewiesen habe, sei sie womöglich wütend geworden und habe die Geschichten aus Rache erfunden.
Der Mann erwähnte dabei einen wichtigen Beleg für seine Darstellungen. So habe ihm die Geschädigte eine Liebeserklärung per SMS auf sein Handy zugestellt. Leider habe er diese Nachricht kurz nach dem Erhalt gelöscht.

Gelöschte SMS soll Klarheit bringen
Genau hier hakte nun die Verteidigerin Andrea Müller ein. Die Rechtsanwältin verlangte im Rahmen eines neuen Beweisantrages die Wiederherstellung des gelöschten SMS-Textes. Was ihren Klienten erheblich entlasten könnte.
Das Gericht nahm den überraschenden Antrag jedenfalls ernst und liess sogleich bei der Kantonspolizei Zürich abklären, ob die gelöschte Nachricht wiederhergestellt werden könnte. Als ein Experte erklärte, dass dies nicht unmöglich sei, brach der Gerichtsvorsitzende den Prozess sogleich ab und ordnete die wichtige Beweisergänzung an. Dabei wurde der Beschuldigte aufgefordert, sein Mobiltelefon zusammen mit der SIM-Karte der Polizei zu überweisen. Diese soll dann die gelöschten Daten aus dem Herbst 2010 wiederherstellen.
Eine gelöschte SMS könnte also den Justizkrimi entscheiden. Auf den weiteren Verlauf der Verhandlung darf man gespannt sein.

Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Geloeschte-SMS-soll-Fall-klaeren-19180022

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